Steht ein Umzug bevor, dann fallen für den Mieter zumeist hohe Kosten an. Für Renovierung, neue Möbel, Maklercourtage, das Umzugsunternehmen und vieles mehr. Nicht zu vergessen: Die Mietkaution. Sie wird von Vermietern und Wohnungseigentümern verlangt, um sich vor Zahlungsausfällen oder vor Mietsachschäden des Mieters zu schützen. Bei Privatmietverträgen erhält der Vermieter die Kaution in der Regel in bar. Eine sichere Alternative zur Barkaution ist die Mietkautionsbürgschaft. Der Mieter erhält nach erfolgreicher Beantragung eine Bürgschaftsurkunde über die vereinbarte Kautionssumme, die an den Vermieter als Sicherheit weitergegeben wird. Mit der Bürgschaftsurkunde garantiert der Ver-sicherer gegenüber dem Vermieter, dass er bei einem Mietschaden als Bürge haftet. Kommt es zu einem Schadenfall, übernimmt zunächst die Versicherung für den Mieter die Regulierung der Forderung in Höhe der vereinbarten Bürgschaftssumme. Der vom Versicherer ausgelegte Geldbetrag ist später vom Mieter an den Versicherer zurückzuzahlen. Dafür, dass der Versicherer bei einem Schadenersatzanspruch in Vorleistung geht, zahlt der Mieter an den Versicherer eine geringe Jahresgebühr.
Der Vermieter ist nicht verpflichtet eine Kautionsbürgschaft zu akzeptieren. Er kann auf einer anderen Form der Mietkautionszahlung bestehen. Hat er sich jedoch beim Vertragsabschluss bereit erklärt die Kautionsbürgschaft zu akzeptieren, dann darf er diese nicht nachträglich ablehnen oder auf Umwandlung in eine andere Kautionsform bestehen.
Eine Mietkautionsbürgschaft hat Vorteile für den Mieter und auch für den Vermieter einer Wohnung oder eines Hauses.
Die Vorteile für den Mieter:
Die Vorteile für den Vermieter:
Wird nach der Kündigung eines Mietverhältnisses die geleistete Kaution nicht sofort zurück-gezahlt, muss für das neue Mietverhältnis dennoch eine Kaution gestellt werden. So werden für das neue Mietverhältnis erneut drei Nettokaltmieten fällig. Mit einer Kautionsbürgschaft lässt sich die Wartezeit bis zur Rückzahlung der Kautionssumme aus gekündigten Mietver-hältnis bequem überbrücken. Wer eine zweite Kautionszahlung vermeiden möchte, der ent-scheidet sich am besten direkt für eine bargeldlose Mietkautionsbürgschaft.
Das Ausstellungsdatum in der Bürgschaftsurkunde bezeichnet den offiziellen Vertragsbeginn der Kautionsbürgschaft. Ab diesem Zeitpunkt greift auch die Mietsicherheit. Wird die Originalbürgschaftsurkunde an den Versicherer zurückgegeben, gilt der Vertrag offiziell als beendet.
Hat der Vermieter während oder zum Ende des Mietverhältnisses eine berechtigte Forderung aus dem Mietverhältnis und es besteht besteht Anspruch auf eine Auszahlung, dann übernimmt die Versicherung die Kosten bis zur maximalen Höhe der Bürgschaftssumme. Wurde eine Bürgschaft mit dem Passus: „Nicht auf erstes Anfordern“ vereinbart, werden Rechtsexperten vor der Auszahlung beauftragt, die Forderungen des Vermieters auf Rechtmäßigkeit zu prüfen. Die vom Versicherer an den Vermieter gezahlte Forderung für Mietsachschäden oder Zahlungsausfälle ist später vom Mieter an den Versicherer zurückzuzahlen.
Die Mietkautionsversicherung wird auf den Tag genau abgerechnet. Voraussetzung einer Kündigung ist die Rücksendung der Original-Bürgschaftsurkunde bzw. die vom Vermieter unterschriebene Freigabeerklärung an den Versicherer. Der Tag, an dem das Dokument beim Versicherer eintrifft, ist maßgeblich für die exakte Abrechnung der Versicherungsdauer.
Für die Übernahme des Haftungsrisikos berechnet der Mietkautionsversicherer eine Bürg-schaftsgebühr. Einen Festbeitrag gibt es nicht, da sich die Beiträge an der individuellen Mietkautionshöhe und dem Leistungsumfang des jeweiligen Versicherers orientieren. Tarifrechner auf den Webseiten der Versicherer oder Versicherungsmakler geben Auskunft über die jeweilige Beitragshöhe.
Eine Mietkautionsbürgschaft für Gewerbebetriebe funktioniert ähnlich wie eine Mietkautionsbürgschaft im Privatbereich. Um sich Barmittel für eine Mietkaution zu sparen oder eine unflexible Bankbürgschaft zu umgehen, die den eigenen Kreditrahmen zusätzlich belastet, bietet sich für Gewerbetreibende der Abschluss einer Mietkautionsbürgschaft an. Besonders interessant ist die Bürgschaft für Start-up-Unternehmen. Der Kautionsbetrag kann für betriebliche Investitionen oder für andere Ausgaben verwendet werden.
Schließt der Mieter eine Mietkautionsbürgschaft ab, steht der Versicherer gegenüber dem Vermieter für die Verbindlichkeiten des Mieters ein, wenn dieser zum Beispiel seinen Zah-lungsverpflichtungen nicht nachkommt. Voraussetzung für den Abschluss einer Mietkautionsbürgschaft ist, dass der Vermieter eine Kautionsbürgschaft als Mietsicherheit akzeptiert.
Die Kautionsbürgschaft beginnt mit der Ausstellung der Bürgschaft. Die Laufzeit beträgt in der Regel ein Jahr und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres schriftlich gekündigt wird. Der Versicherer haftet solange, bis der Vermieter den Versicherer aus der Haftung entlässt und die Original-Bürgschaftsurkunde bzw. die unterschriebene Enthaftungserklärung an den Versicherer zurückgibt. Bestehen zum Zeitpunkt der Kündigung für den Versicherer keine Verpflichtungen mehr aus dem Vertrag, wird dieser für beendet erklärt. Wurde eine Bürgschaft mit einer befristeten Laufzeit vereinbart, erlischt die Bürgschaft automatisch nach Ablauf der Befristung, sofern die Bürgschaft nicht in Anspruch genommen wurde.
Mit nur wenigen Klicks lässt sich eine Mietkautionsversicherung problemlos online beantragen. Neben einigen Angaben zum Unternehmen werden folgende Unterlagen benötigt:
Führt die Überprüfung der Bonität zu einem positiven Ergebnis, stellt der Versicherer kurzfristig die Vertragsunterlagen aus und sendet diese mit dem dazugehörigen Bürgschaftsdokument dem Antragsteller per Post zu.